Kabinett beschließt Verordnung am 24. Januar 2024

Transparenz in der Altersvorsorge: Verpflichtende Anbindung von Vorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht

Ab dem Jahr 2024 wird es für bestimmte Vorsorgeeinrichtungen in Deutschland verpflichtend, sich an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) anzubinden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett am 24. Januar 2024 beschlossen. Dies betrifft nur Vorsorgeeinrichtungen, gegen die mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche aus Altersvorsorgeprodukten bestehen, die sich noch nicht in der Auszahlungsphase befinden und die durch eine unionsrechtliche oder bundesrechtliche Regelung oder durch eine aufgrund einer solchen Regelung erlassene Verordnung verpflichtet sind, mindestens jährlich Standmitteilungen zu übermitteln. Mit der Verordnung soll eine strukturierte und zügige Anbindung der verpflichteten Vorsorgeeinrichtungen erreicht werden.

Der Stichtag für die verpflichtende Anbindung wird durch diese Verordnung auf den 31. Dezember 2024 gelegt und das Verfahren der Anbindung strukturiert. Den verpflichteten Vorsorgeeinrichtungen wird damit hinreichend Vorlauf für die Anbindung gewährt. Eine verbindliche Zeitschiene für die Errichtung der Schnittstelle und ein Stichtag für die späteste Anbindung schaffen Planungssicherheit. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen sich bis zum 31. März 2024 bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht anmelden und bis zum 30. September 2024 eine zum Austausch von Daten bereite Schnittstelle einrichten. Die produktiven Schnittstellen werden ab Ende September 2024 zwischen der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht und den Vorsorgeeinrichtungen getestet. Die Tests sollen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Vorsorgeeinrichtungen, die nach dem 31. März 2024 die Schwelle von 1.000 Altersvorsorgeansprüchen überschreiten, müssen sich unverzüglich bei der Zentralen Stelle anmelden und innerhalb von sechs Monaten eine produktive Schnittstelle einrichten.

Mit der Festlegung des Stichtags wird gewährleistet, dass Bürgerinnen und Bürger in absehbarer Zeit einen möglichst vollständigen Überblick über ihre individuellen Altersvorsorgeansprüche in der Digitalen Rentenübersicht abrufen können. Die Anbindung möglichst vieler Vorsorgeeinrichtungen ist ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg der Digitalen Rentenübersicht und Voraussetzung, um den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Digitale Rentenübersicht zum Abruf anbieten zu können. Die freiwillige Anbindung ist für alle Vorsorgeeinrichtungen jederzeit möglich. Einige Vorsorgeeinrichtungen haben ihre Anbindung bereits realisiert, viele arbeiten an der Umsetzung.

Lurse entwickelt für Ihre Versorgungseinrichtung die digitale Schnittstelle und Anbindung an die Digitale Rentenübersicht. Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.

Utta Kuckertz-Wockel, utta.kuckertz-wockel@lurse.de