Transparenz in der Alterssicherung

Altersvorsorge auf einen Blick – Die Digitale Rentenübersicht

Ziel der Digitalen Rentenübersicht ist es, die Transparenz in der Alterssicherung zu erhöhen, indem die Altersvorsorgeansprüche aller drei Säulen (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung) digital zusammenfließen. Auf der Grundlage dieser Informationen können der/die Bürger:innen eine souveräne Planung und Entscheidung für die Altersvorsorgeplanung vornehmen. Daraus leitet sich für die Zentralstelle der Digitalen Rentenübersicht (ZfDR) der Auftrag für die technische und inhaltliche Entwicklung des Portals und der Digitalen Rentenübersicht ab.

Die Nutzerzentrierung der Digitalen Rentenübersicht ist essenziell und steht bei allen Überlegungen im Zentrum. Der/die Bürger:innen melden sich in dem Portal der ZfDR an, authentifizieren sich und haben dann die Möglichkeit eine Anwartschaftsanfrage über alle Versorgungseinrichtungen oder gezielt an einzelne zu richten. Die ZfDR ruft diese Informationen bei den Vorsorgeeinrichtungen ab und stellt diese in einem Gesamtüberblick zusammen, dem Herzstück der Digitalen Rentenübersicht. Der Gesamtüberblick wird den Nutzenden auf ihren Endgeräten zur Verfügung gestellt. Neben allgemeinen Angaben wird über die Art des Produktes, die erreichten, aber auch erreichbaren wertmäßigen Anwartschaften informiert. Zusätzliche allgemeine Auskünfte gibt es über die Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Produkte sowie über mögliche Invaliditätsleistungen. Die Aufbereitung der Informationen verfolgt die folgenden vier zentralen Ansprüche:

  • Verständlichkeit und Verlässlichkeit
  • Vergleichbarkeit
  • Vollständigkeit.

Die Nutzenden haben die Datenhoheit und die Möglichkeit, die erhaltenen Informationen zu exportieren und für eine weitergehende Altersvorsorgeberatung zu nutzen.

Steuerungsgremium und Fachbeiräte

Die ZfDR wird von einem Steuerungsgremium unterstützt, das die wesentlichen inhaltlichen Entscheidungen trifft. Mitglieder des Steuerungsgremiums sind Vertreter aller drei Säulen (Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Altersversorgung), des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums der Finanzen und der Stiftung Warentest. Begleitet wird die ZfDR und das Steuerungsgremium durch fünf Fachbeiräten. Diese setzen sich aus Fachleuten aus Unternehmen und Verbänden zusammen, die Konzepte als Entscheidungsgrundlage für das Steuerungsgremium und die ZfDR erarbeiten.

Der Fachbeirat 1 Finanzmathematik, erarbeitet die fachlichen Inhalte und Konzepte für die Digitale Rentenübersicht und steht in enger Verbindung zum Fachbeirat 2 Technische Schnittstellen, der die technische Aufbereitung verantwortet. Im Fachbeirat 3 Evaluation/wissenschaftliche Betreuung werden Konzepte für die Evaluationsphase in der ersten Betriebsphase entwickelt. Der Fachbeirat 4 Kommunikationsstrategien erarbeitet Informationskonzepte für die Nutzenden. Wesentliche Aufgabe des Fachbeirates 5 Frontend Portal ist es die besprochenen Inhalte der Digitalen Rentenübersicht auf das Portal zu bringen und für den Nutzer gut darzustellen.

Wie geht es weiter?

Ende 2022 ist der Launch der Digitalen Rentenübersicht für eine erste Betriebsphase mit begleitenden Evaluation vorgesehen. Der Übergang in den Regelbetrieb startet Ende 2023. Für die erste Betriebsphase ist zunächst eine freiwillige Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtungen geplant. Der Stichtag für die verpflichtende Anbindung wird über eine Verordnung geregelt und soll nach Evaluierung festgelegt werden.

In die digitale Rentenübersicht werden Versorgungseinrichtungen verpflichtend einbezogen, die bereits zur Versendung von Standmitteilungen verpflichtet sind. Direktzusagen und Unterstützungskassen sind ausgenommen, können sich jedoch freiwillig an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen, wenn ihre Altersvorsorgeprodukte den Kriterien entsprechen.  Es wird erwartet, dass Arbeitgeber, die auch externe Durchführungswege anbieten, ihre Direktzusagen/Unterstützungskassenzusagen freiwillig melden. Bei freiwilliger Anbindung ist es möglich nur bestimmte Anwartschaften zu melden.

Langfristiges Ziel der Bundesregierung ist es, Step by Step sämtliche Versorgungseinrichtungen einzubinden.