Das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung (RentÜG) ist am 18. Februar 2021 in Kraft getreten und regelt die Entwicklung und Einführung der Digitalen Rentenübersicht. Die Digitale Rentenübersicht ermöglicht Bürgern und Bürgerinnen ihre Altersvorsorgeansprüche sowohl aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge digital über ein Portal ab Ende 2023 abzurufen.
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ist unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) für den Aufbau und den Betrieb der Digitalen Rentenübersicht verantwortlich.
Funktionsweise der Digitalen Rentenübersicht
Die ZfDR stellt ein zentrales Online-Portal zur Verfügung, auf dem Informationen für die rein digitale Abfrage der Anwartschaften bereitstehen. Es gelten die folgenden Merkmale:
- die Nutzung ist für alle Bürger der BRD freiwillig
- es sind nur digitale Abfragen möglich
- die Hoheit über den Abruf und die Speicherung liegt bei dem Nutzenden, d. h. keine dritte Institution hat Zugriff auf die Daten.
Ziel ist es, die Informationen verständlich, vergleichbar und barrierefrei darzustellen. Verantwortlich für die Informationen und Auskünfte sind die übertragenden Versorgungseinrichtungen.
Informationsumfang
Wesentliche Aufgabe der ZfDR ist die Zusammenführung aller Anwartschafts-Standmitteilungen der Nutzenden in eine Übersicht. Dort wird neben allgemeinen Angaben über die Art des Produktes, die erreichten, aber auch erreichbaren Anwartschaften (wertmäßige Angaben) informiert. Zusätzliche allgemeine Auskünfte gibt es über die Steuer- und Sozialversicherungspflicht der Produkte sowie über mögliche Invaliditätsleistungen, jedoch nicht in Zahlen. Dieser Gesamtüberblick ist Kern der Digitalen Rentenübersicht.
Informationsumfang über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorgeprodukte
Ablauf der Abfrage und Identifikation der Nutzenden
Für die Identifikation der Nutzer wird die Steuer-ID bei der ZfDR und den Versorgungseinrichtungen verwendet. Dafür ist die vorherige Erfassung der Steuer-ID in den Kundendatensätzen der Vorsorgeeinrichtungen erforderlich.
Architektur der Digitalen Rentenübersicht
Der Nutzer authentifiziert sich bei der ZfDR mit seiner Steuer-ID, woraufhin die Altersvorsorgedaten bei den Versorgungsträgern und der DRV Bund abgefragt werden. Die ZfDR führt die Daten in einer Übersicht zusammen und leitet diese an den Bürger weiter.
In die Digitale Rentenübersicht werden Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung einbezogen, die bereits zur Versendung von Standmitteilungen verpflichtet sind. Direktzusagen und Unterstützungskassen sind ausgenommen, können sich jedoch freiwillig beteiligen, wenn ihre Altersvorsorgeprodukte den Kriterien entsprechen. Bei freiwilliger Anbindung ist es möglich nur bestimmte Anwartschaften zu melden.
Verantwortlichkeiten für die Datenlieferung an die ZfDR in der betrieblichen Altersversorgung
Langfristiges Ziel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es, Step by Step sämtliche Versorgungseinrichtungen in die Digitale Rentenübersicht einzubinden.