Vorbereitungen für die Digitale Rentenübersicht können starten

ZfDR veröffentlicht Handbuch für die Digitale Rentenübersicht

In dieser Woche hat die Zentralstelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) eine Informationsseite für Vorsorgeeinrichtungen und IT-Dienstleister online gestellt. Unter dem Link https://zfdr-vorsorgeeinrichtungen.drv-bund.de finden Sie alle wichtigen Informationen zum technischen Anbindungsprozess, inklusive Handbuch, Schnittstellenbeschreibung und zukünftigen Release Notes. Damit ist ab sofort eine Vorbereitung der technischen Infrastruktur zur Anbindung an die ZfDR für alle eingebundenen Altersvorsorgeeinrichtungen möglich. Die Entwicklung angepasster synchroner API-Schnittstellen kann damit starten. Ab dem dritten Quartal 2022 können sich Versorgungseinrichtungen für die technische Testphase registrieren, die im vierten Quartal startet. Der Regelbetrieb der Digitalen Rentenübersicht beginnt Ende 2023.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die Zentralstelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) errichtet. Ab Ende des Jahres 2023 können Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über die Digitale Rentenübersicht ihre Altersvorsorgeansprüche digital über alle drei Säulen abrufen. Aufgabe der ZfDR ist es, die Digitale Rentenübersicht der Bundesregierung zu entwickeln und zu steuern. Dazu gehört  

  • die genaue Definition der zu liefernden Daten
  • die Aufbereitung der Daten und Darstellung für die Nutzer
  • der Aufbau der IT-Strukturen.

Die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Digitale Rentenübersicht treffen DRV Bund und ZfDR gemeinsam mit einem Steuerungsgremium. Das Steuergremium ist ein kleiner schlagkräftiger Kreis, der sich aus Repräsentanten aus Verbraucherschutz, BMAS, BMF und Vorsorgeeinrichtungen zusammensetzt.

Die ZfDR stellt ein zentrales Online-Portal zur Verfügung, auf dem Informationen für die rein digitale Abfrage der Altersvorsorgeanwartschaften bereitstehen. Es gelten die folgenden Merkmale:

  • die Nutzung ist für alle Bürger der BRD freiwillig
  • es sind nur digitale Abfragen möglich
  • die Hoheit über den Abruf und die Speicherung liegt bei dem Nutzenden. D. h. keine dritte Institution hat Zugriff auf die Daten.

Aufgabe der ZfDR ist die Zusammenführung aller Anwartschafts-Standmitteilungen der Nutzenden. Neben allgemeinen Angaben wird über die Art des Produktes, die erreichten, aber auch erreichbaren Anwartschaften (wertmäßige Angaben) informiert.

Mit der Veröffentlichung der technischen Daten für die Anbindung an die Digitale Rentenübersicht setzt die ZfDR einen wichtigen Meilenstein. Die Vorbereitungen können starten, die Digitale Rentenübersicht geht in die Umsetzungsphase!